Haus - & Badeordnung für das AQUANA Freizeitbad
Präambel
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im ganzen AQUANA, also
einschließlich Freibad und Saunagarten.
§ 1 Verbindlichkeit
1.14. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsende noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet; darin
gefundene Sachen werden als Fundgegenstände behandelt.
1.15. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des
Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände
übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den
gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
1.16. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten
Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die
eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Vewahrpflichten begründet. Es liegt allein in der
Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches dieses
ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die
Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
2. für das Freizeitbad gilt zusätzlich zu 1)
2.1. Im AQUANA ist übliche Badekleidung zu tragen (z.B. Schwimmhose,- Anzug, Bikini, Burkini, Badeshorts),
keinen Fall darf Straßenkleidung getragen werden.
2.2. Die im AQUANA angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen
Badegäste.
2.3. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Personal gestattet. Das Springen geschieht auf
eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten,
2.3.1. dass der Sprungbereich frei ist,
2.3.2. nur eine Person das Sprungbrett betritt
2.4. das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt
2.5. die Reifen dürfen nur bestimmungsgemäß, d.h. sitzend benutzt werden.
2.6. Rutschen
2.6.1. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden.
2.6.2. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.
2.6.3. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
2.7. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in Becken sind untersagt.
2.8. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchel) ist nur mit
Zustimmung des Personals zulässig
2.9. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
2.10. Das Reservieren von Rutschen reifen ist nicht gestattet.
3. für die Sauna gilt zusätzlich zu 1)
3.1. Zum Nachweis der Berechtigung, die AQUANA-SAUNA benutzen zu dürfen, müssen Sie die Ihnen an der Kasse
ausgehändigten Eintrittscoins bis zum Verlassen des AQUANA bei sich führen.
3.2. Die AQUANA-Sauna ist ein textilfreier Bereich, d.h. Badekleidung wird nicht getragen. Im Aufenthaltsbereich
der Sauna muss ein Bademantel getragen oder ein Saunatuch umgebunden werden!
3.3. aus hygienischen Gründen und weil im Winter mit Streusalz gearbeitet wird, sind in der AQUANA-Sauna
Badelatschen zu tragen, mit Ausnahme in den Schwitzkabinen, den Becken und auf den Ruheliegen.
3.4. Mobiltelefone (Handy, Smartphone und Tablett) müssen im ganzen Saunabereich stumm geschaltet sein. Die
Benutzung von Geräten mit Kamera ist nur im Gastronomiebereich im Gebäude erlaubt, nicht
aber im Gang vor den Saunakabinen, Duschen und Toiletten, und auch nicht im Saunagarten samt dem dort
befindlichen Gebäude.
3.5. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen Schweißschaben, Hautbürsten
und –kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres
mitgenommen!
3.6. Eltern müssen dafür sorgen, dass Kinder sich saunagerecht verhalten, also keine anderen Gäste durch
herumrennen, schreien u.ä.m. stören. Schwimmbrillen sind im gesamten Saunabereich verboten. Personen, die
nicht gewillt sind, die Vorschriften des § 3 einzuhalten, können des Hauses.
verwiesen werden. In einem solchen Fall wird der gezahlte Eintritt nicht erstattet
3.7. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere
Risiken bestehen.
3.8. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B.
höhere Raumtemperatur, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen.
Diese fordern von Nutzern besondere Vorsicht.
§ 4 Haftung der Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & Co. KG
- Die Badegäste benutzen das AQUANA einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verpflichtung der Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & CO KG, das AQUANA und seine Einrichtungen in
einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
- Für Personenschäden haften die Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & CO KG und ihre Erfüllungsgehilfen nur
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
3. Bei Sach- oder Vermögensschäden haftet die Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & CO KG und ihre
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung
nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog.Kardinalpflicht).
Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen
4. Regelung für die Streitschlichtung
Der Betreiber ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
§ 5 Haftung des Badegastes
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung,
oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. „Der Badegast
muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des
Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am
Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der
Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 4, (3) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt,
der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Schäden nicht übersteigt. Der jeweilige
Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt.“
§ 6 Ausnahmen von der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen
sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen
werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung dieser Haus- und Badeordnung bedarf.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01.02.2026 in Kraft.
Das Aquana-Team dankt Ihnen für die Beachtung der Haus-und Badeordnung und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus.
- Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Badegäste verbindlich. Für die
Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Badegast
Ist sowohl der Freizeitbadegast als auch der Saunabadegast gemeint.
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an
der Kasse einsehbar.
- Die Bade Zone ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Für das Freibad, für die
Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für
bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten
festgelegt werden.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung
des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Mit Betreten des Nutzungsbereiches erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie
Alle anderen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes erlassenen Ordnungen an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte des AQUANA üben das Hausrecht aus. Anweisungen des
Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- & Badeordnung
verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld
nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem
Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das
vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung
oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
- Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Bades werden aus Gründen der Sicherheit
videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §4 werden.
Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder
schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
- Ein längerfristiges Hausverbot kann nur von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.
§ 2 Der Badegast
- Badegast ist jede Person, mit der ein Vertrag über die Benutzung des AQUANA zustande gekommen ist Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Innen -Außenbereich, sowie in allen Bereichen der Saunaanlage des AQUANA verboten.
und somit berechtigt sind, den Nutzungsbereich zu betreten.
2. Nicht Badegast können werden und haben deshalb keinen Zutritt:
2.1. für das ganze AQUANA gilt:
2.1.1. Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind. Bei Verlust der Eintrittskarte für das
Freizeitbad ist der in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesene Betrag zu zahlen.
2.1.2. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
2.1.3. Personen, die Tiere mit sich führen.
2.1.4. Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage eines
ärztlichen Attests verlangt werden), offenen Wunden oder sich ablösenden Hautveränderungen leiden.
2.1.5. Personen, die sich im AQUANA ohne fremde Hilfe nicht sicher aufhalten können und keine geeignete
Begleitperson haben. Ob eine Begleitperson geeignet ist, entscheidet das Kassenpersonal,
erforderlichenfalls durch Hinzuziehen der Schichtleitung Aufsicht.
2.1.6. Personen, die das AQUANA zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
2.2. für das Freizeitbad und Freibad gilt zusätzlich zu 2.1):
2.2.1. Nichtschwimmern und Kinder unter 10 Jahren ist der Eintritt ins Bad nur in Begleitung einer Begleit-
person gestattet. Entsprechende Altersnachweise sind an der Kasse vorzulegen. Kinder ab 10 Jahren
ohne Begleitperson müssen das Schwimmabzeichen Bronze vorweisen können.
Ob eine Begleitperson, die mind.16 Jahre und selbst schwimmfähig ist, geeignet ist, darüber entscheidet
das Kassenpersonal, erforderlichenfalls durch Hinzuziehen der Schichtleitung Aufsicht!
Das Aufsichtspersonal behält sich das Recht vor, die Schwimmfähigkeit im Einzelfall zu überprüfen.
Hierfür sind 25m im Sportbecken unter Aufsicht zu schwimmen.
Die Begleitpersonen müssen sicherstellen, dass Kinder, die nicht schwimmen können, im Aquana
Schwimm-flügel oder eine Schwimmweste tragen. Die Begleitperson muss sich immer in Reichweite des
Kindes aufhalten. Im Bad gelten für die Abendstunden die gesetzlichen Bestimmungen!
2.3. für die Sauna gilt zusätzlich zu 2.1 und 2.2)
2.3.1. Personen, die noch nicht volljährig und nicht in Begleitung einer volljährigen Person sind.
2.3.2. Personen, die nicht gewillt sind, das für einen Saunabesuch erforderliche Equipment mitzubringen, zu
leihen oder zu kaufen.
2.3.3. Wer sich widerrechtlichen Zutritt verschafft, wird mit einer Aufwandsentschädigung von 25,00 € belegt.
§ 3 Benutzung des AQUANA
1. für das ganze AQUANA gilt:
1.1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicher-
heit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind zu unterlassen.
Für gewerbliche Zwecke und für die Medien bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen
Genehmigung der Geschäftsleitung.
Bei Zuwiderhandlungen darf die hinzu gerufenen Polizei das Handy kontrollieren oder beschlagnahmen.
1.2.1. Erinnerungsfotos sind ausschließlich nur in dem eigens dafür eingerichteten Fotopoint gestattet.
1.3. Im Saunapool immer und im Freizeitbad während des FKK-Schwimmens ist in allen Becken das Tragen
von Schwimm- oder Taucherbrillen nicht erlaubt.
Im gesamten AQUANA ist das Rauchen verboten mit Ausnahme der eigens dafür vorgesehenen
Raucherräume (Holzhaus im Freizeitbad und Gartenhaus im Saunagarten). Freibad und Saunagarten
sind von dem Rauchverbot ausgenommen. Im gesamten Aquana ist der Konsum von Cannabis,
entsprechend §5 des KCanG und §24 des Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG, verboten.
1.5. Behälter aus Glas dürfen in das AQUANA nicht mitgebracht werden.
1.6. Essen und Trinken ist nur im Gastronomiebereich des Freizeitbades, im Bereich des Piratenschiffes, im
Saunaaufenthalt, Saunagarten und im Foyer erlaubt. Nicht erlaubt ist Essen und Trinken in den
Bereichen Sportbecken und Garderoben.
1.7. Das Einbringen von Speisen und Getränken in das AQUANA und deren Verzehr sind nicht erlaubt.
1.8. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen
Bestimmungen verfügt und im Übrigen nach Ablauf 1 Woche an das Fundbüro abgegeben. Fundsachen,
wie z.B. Badetücher werden aus hygienischen Gründen längstens 1 Woche aufbewahrt.
Unterwäsche, Socken u.ä.m. werden am Tag nach dem Finden entsorgt.
1.9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere
Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
1.9.0 Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während es
Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist vor Aushändigung der Kleidung ein
Betrag in Höhe von 7,00 € zu entrichten. Der Verlierer erhält das Pfand zurück, falls der Schlüssel
gefunden wird. Vor Aushändigung der Kleidung ist das Eigentum an den Sachen nachzuweisen;
z.B. vor Öffnen des Schrankes durch Beschreibung der Sachen.
1.10. Vor der Benutzung der Becken muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden.
1.11. Der Barfuß Bereich (hinter den Umkleidekabinen) darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
1.12. Babys und Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr müssen im Sinne der Hygiene Aquawindeln
tragen. Kosten, die entstehen für Beckenentleerungen, die erforderlich werden, weil Eltern gegen
dieses Gebot verstoßen, werden den Eltern in Rechnung gestellt.
1.13. Gastronomie – Bei Verlust eines Coins, berechnen wir bei Vorlage einer Verzehrquittung: 7,00 €
Ohne Verzehrquittung: 100,00 €. Bei Verlust eines Coins für den Freizeitbadbereich wird eine Gebühr von 7,00 € erhoben.
