Haus - & Badeordnung für das AQUANA Freizeitbad

Präambel

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im ganzen AQUANA, also

einschließlich Freibad und Saunagarten.

§ 1 Verbindlichkeit

1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Badegäste verbindlich. Für die

Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Badegast

ist sowohl der Freizeitbadegast als auch der Saunabadegast gemeint.

2. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an

der Kasse einsehbar.

3. Die Badezone ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Für das Freibad, für die

Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für

bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten

festgelegt werden.

4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung

des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

5. Mit Betreten des Nutzungsbereiches erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung, sowie

alle anderen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes erlassenen Ordnungen an.

6. Das Personal oder weitere Beauftragte des AQUANA üben das Hausrecht aus. Anweisungen des

Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- & Badeord

nung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld

nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem

Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das

vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung

oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

7. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Bades werden aus Gründen der Sicherheit

videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §4 werden

eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich

sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

8. Ein längerfristiges Hausverbot kann nur von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.

§ 2 Der Badegast

1. Badegast ist jede Person, mit der ein Vertrag über die Benutzung des AQUANA zustande gekommen ist

und somit berechtigt sind, den Nutzungsbereich zu betreten.

2. Nicht Badegast können werden und haben deshalb keinen Zutritt:

2.1. für das ganze AQUANA gilt:

2.1.1. Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind. Bei Verlust der Eintrittskarte für das Freizeitbad

ist der in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesene Betrag zu zahlen.

2.1.2. Personen, die unter Ein  uss berauschender Mittel stehen.

2.1.3. Personen, die Tiere mit sich führen.

2.1.4. Personen, die an einer meldep  ichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage eines

ärztliches Attests verlangt werden), offenen Wunden oder sich ablösenden Hautveränderungen leiden.

2.1.5. Personen, die sich im AQUANA ohne fremde Hilfe nicht sicher aufhalten können und keine geeignete

Begleitperson haben. Ob eine Begleitperson geeignet ist, entscheidet das Kassenpersonal, erforderlichenfalls

durch Hinzuziehen der Schichtleitung Aufsicht!

2.1.6. Personen, die das AQUANA zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

2.2. für das Freizeitbad und Freibad gilt zusätzlich zu 2.1):

2.2.1. Nichtschwimmern und Kinder unter 10 Jahren ist der Eintritt ins Bad nur in Begleitung einer Begleitperson

gestattet. Entsprechende Altersnachweise sind an der Kasse vorzulegen. Kinder ab 10 Jahren ohne

Begleitperson müssen das Schwimmabzeichen Bronze vorweisen können.

Ob eine Begleitperson, die mind.16 Jahre und selbst schwimmfähig ist, geeignet ist, darüber entschei

det das Kassenpersonal, erforderlichenfalls durch Hinzuziehen der Schichtleitung Aufsicht! Das Aufsichtspersonal

behält sich das Recht vor, die Schwimmfähigkeit im Einzelfall zu überprüfen. Hierfür sind

25m im Sportbecken unter Aufsicht zu schwimmen.

Die Begleitpersonen müssen sicherstellen, dass Kinder, die nicht schwimmen können, im Aquana

Schwimm  ügel oder eine Schwimmweste tragen. Die Begleitperson muss sich immer in Reichweite des

Kindes aufhalten. Im Bad gelten für die Abendstunden die gesetzlichen Bestimmungen!

2.3. für die Sauna gilt zusätzlich zu 2.1 und 2.2)

2.3.1. Personen, die noch nicht volljährig und nicht in Begleitung einer volljährig Person sind.

2.3.2. Personen, die nicht gewillt sind, das für einen Saunabesuch erforderliche Equipment mitzubringen, zu

leihen oder zu kaufen.

2.3.3. Wer sich widerrechtlichen Zutritt verschafft, wird mit einer Aufwandsentschädigung von 25,00 € belegt.

§ 3 Benutzung des AQUANA

1. für das ganze AQUANA gilt:

1.1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit,

Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind zu unterlassen.

1.2. Das Fotogra  eren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für

gewerbliche Zwecke und für die Medien bedarf das Fotogra  eren und Filmen der vorherigen Genehmigung

der Geschäftsleitung. Bei Zuwiderhandlungen darf das Personal die Herausgabe des Fotoapparates

oder der Kamera verlangen und von der hinzu gerufenen Polizei kontrollieren lassen.

1.3. Im Saunapool immer und im Freizeitbad während des FKK-Schwimmens ist in allen Becken das Tragen

von Schwimm- oder Taucherbrillen nicht erlaubt.

1.4. Im gesamten AQUANA ist das Rauchen verboten mit Ausnahme der eigens dafür vorgesehenen Raucherräume

(Holzhaus im Freizeitbad und Gartenhaus im Saunagarten). Freibad und Saunagarten sind

von dem Rauchverbot ausgenommen.

Im gesamten Aquana ist der Konsum entsprechend §5 des KCanG von Cannabis verboten.

1.5. Behälter aus Glas dürfen in das AQUANA nicht mitgebracht werden.

1.6. Essen und Trinken ist nur im Gastronomiebereich des Freizeitbades, im Bereich des Piratenschiffes, im

Saunaaufenthalt, Saunagarten und im Foyer erlaubt. Nicht erlaubt ist Essen und Trinken in den Bereichen

Sportbecken und Garderoben.

1.7. Das Einbringen von Speisen und Getränken in das AQUANA und deren Verzehr sind nicht erlaubt.

1.8. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen

Bestimmungen verfügt und im übrigen nach Ablauf 1 Woche an das Fundbüro abgegeben.

Fundsachen, wie z.B. Badetücher werden aus hygienischen Gründen längstens 1 Woche aufbewahrt.

Unterwäsche, Socken u.ä.m. werden am Tag nach dem Finden entsorgt.

1.9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere

Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

1.8.0 Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während

des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist vor Aushändigung der Kleidung

ein Betrag in Höhe von 25,00 € zu entrichten. Der Verlierer erhält das Pfand zurück, falls der Schlüssel

gefunden wird. Vor Aushändigung der Kleidung ist das Eigentum an den Sachen nachzuweisen; z.B. vor

Öffnen des Schrankes durch Beschreibung der Sachen.

1.10. Vor der Benutzung der Becken muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden.

1.11. Der Barfussbereich (hinter den Umkleidekabinen) darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

1.12. Babys und Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr müssen im Sinne der Hygiene Aquawindeln

tragen. Kosten, die entstehen für Beckenentleerungen, die erforderlich werden, weil Eltern gegen dieses

Gebot verstoßen, werden den Eltern in Rechnung gestellt.

1.13. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsende noch verschlossen sind, werden vom Personal

geöffnet; darin gefundene Sachen werden als Fundgegenstände behandelt.

1.14. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen.

Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltsp  ichten für dennoch mitgebrachte

Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung

haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der

Sachen durch Dritte.

1.15. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung

gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei P  ichten des

Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Vewahrp  ichten

begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes

und/oder eines Wertfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss

der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

2. für das Freizeitbad gilt zusätzlich zu 1)

2.1. Im AQUANA ist übliche Badekleidung zu tragen (z.B. Schwimmhose,- anzug, Bikini, Burkini,

Badeshorts), auf keinen Fall darf Straßenkleidung getragen werden.

2.2. Die im AQUANA angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtsnahme auf die

anderen Badegäste.

2.3. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Personal gestattet. Das Springen

geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten,

2.3.1. dass der Sprungbereich frei ist,

2.3.2. nur eine Person das Sprungbrett betritt

2.4. das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt

2.5. die Reifen dürfen nur bestimmungsgemäß, d.h. sitzend benutzt werden.

2.6. Rutschen

2.6.1. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden.

2.6.2. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.

2.6.3. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.

2.7. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in Becken sind untersagt.

2.8. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimm  ossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten)

ist nur mit Zustimmung des Personals zulässig

2.9. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

2.10. Das Reservieren von Rutschenreifen ist nicht gestattet.

3. für die Sauna gilt zusätzlich zu 1)

3.1. Zum Nachweis der Berechtigung, die AQUANA-SAUNA benutzen zu dürfen, müssen Sie die Ihnen an

der Kasse ausgehändigten Eintrittscoins bis zum Verlassen des AQUANA bei sich führen.

3.2. Die AQUANA-Sauna ist ein textilfreier Bereich, d.h. Badekleidung wird nicht getragen. Im Aufenthaltsbereich

der Sauna muss ein Bademantel getragen oder ein Saunatuch umgebunden werden!

3.3. aus hygienischen Gründen und weil im Winter mit Streusalz gearbeitet wird, sind in der AQUANA-Sauna

Badelatschen zu tragen, mit Ausnahme in den Schwitzkabinen, den Becken und auf den Ruheliegen.

3.4. Mobiltelefone (Handy, smartphone und tablett) müssen im ganzen Saunabereich stumm geschaltet

sein. Die Benutzung von Geräten mit Kamera ist nur im Gastronomiebereich im Gebäude erlaubt, nicht

aber im Gang vor den Saunakabinen, Duschen und Toiletten, und auch nicht im Saunagarten samt der

dort be  ndlichen Gebäude.

3.5. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtsnahme sind in Schwitzräumen Schweißschaben, Hautbürsten

und –kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres

mitgenommen!

3.6. Eltern müssen dafür sorgen, dass Kinder sich saunagerecht verhalten, also keine anderen Gäste durch

herumrennen, schreien u.ä.m. stören. Schwimmbrillen sind im gesamten Saunabereich verboten.

Personen, die nicht gewillt sind, die Vorschriften des § 3 einzuhalten, können des Hauses

verwiesen werden. In einem solchen Fall wird der gezahlte Eintritt nicht erstattet.

3.7. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere

Risiken bestehen.

3.8. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B.

höhere Raumtemperatur, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen.

Diese fordern von Nutzern besondere Vorsicht.

§ 4 Haftung der Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & Co. KG

1. Die Badegäste benutzen das AQUANA einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet

der Verp  ichtung der Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & CO KG, das AQUANA und seine

Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

2. Für Personenschäden haften die Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & CO KG und ihre Erfüllungsgehilfen

nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

3. Bei Sach- oder Vermögensschäden haftet die Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & CO KG und ihre

Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung

nur bei Verletzung einer P  icht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf

(sog. Kardinalp  icht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

4. Regelung für die Streitschlichtung

Der Betreiber ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

teilzunehmen.

§ 5 Haftung des Badegastes

Die Badeeinrichtungen sind p  eglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung,

oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes

Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. „Der Badegast

muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des

Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am

Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der

Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 4, (3) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln,

Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt,

der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige

Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt.“

§ 6 Ausnahmen von der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen

sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen

werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung dieser Haus- und Badeordnung bedarf.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt am 10.02.2025 in Kraft.

Das AQUANA-Team dankt Ihnen für die Beachtung der Haus- und Badeordnung und

wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus.